FAQ



Werden die Kosten von meiner Krankenkasse übernommen?


In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Heilpraktiker für Psychotherapie nicht.


Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?


Im Regelfall  berücksichtigt das Finanzamt in der Steuererklärung keine privaten Ausgaben. Eine der Ausnahmen sind jedoch

die außergewöhnlichen Belastungen- und dazu können auch die Kosten für einen Heilpraktiker für Psychtherapie (HeilprG) zählen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt.


Ich kann mir finanziell keine Therapie leisten


Sollten Sie zurzeit finanzielle Engpässe haben, sprechen Sie mit mir, wir werden einen Lösung finden. 

 


Was passiert, wenn ich eine Termin absage?


Bitte sagen sie einen Termin den Sie nicht wahrnehmen können mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei einem unvorhersehbaren

Ereignis ist das auch kein Thema. Bitte sprechen Sie dann einfach mit mir.  Sollte dies jedoch häufiger passieren, werde ich den vollen Betrag in Rechnung stellen.



Untersteht der Heilpraktiker für Psychotherapie auch der Schweigepflicht?


Ebenso wie Ärzte, ist der Heilpraktiker für Psychotherapie an die Schweigeplicht gebunden. Alle Inhalte einer Therapiesitzung

bleiben bei mir. der Austausch mit Kollegen oder dem Arzt geschieht nur mit schriftlicher Einwilligung von Ihnen.

Ich habe allerdings kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht. 


Kann ich mich auch als Angehöriger eines psychisch Kranken Hilfe in Form von Therapie/Beratung holen?


Das  ist gar kein Problem. Ganz im Gegenteil. Gerade Angehörige die mit einer Diagnose einer psychischen Erkrankung eines Angehörigen konfrontiert sind, sie nicht oder nur schwer in ihr Leben integrieren können und in dem Gefühl der Hilfslosigkeit,

des alleine gelassen werden und der Angst Unterstützung brauchen, biete ich gerne meine Hilfe an.




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